Kaum ein Thema löst mehr Unbehagen aus als die Frage nach der eigenen Altersvorsorge. Dabei ist die Struktur einfacher, als es die Werbung vieler Anbieter vermuten lässt.
Schritt 1: Renteninformation richtig lesen
Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Versicherte jährlich eine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Sie nennt den bisher erworbenen Anspruch und eine Hochrechnung. Wichtig: Die genannten Beträge sind Bruttowerte vor Steuern und Kranken- bzw. Pflegeversicherung.
Schritt 2: Bedarf im Alter schätzen
Eine gängige Faustregel: 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens gelten im Alter als komfortabel. Die individuelle Wahrheit hängt aber von Wohnform (Miete/Eigentum), Gesundheitsbudget und Lebensstil ab.
Schritt 3: Rentenlücke berechnen
Ziel-Nettoeinkommen minus prognostizierte gesetzliche Rente minus betriebliche Vorsorge minus bereits vorhandenes Kapitaleinkommen – das Ergebnis ist die private Rentenlücke, die aus dem eigenen Vermögensaufbau gedeckt werden muss.
Bausteine der privaten Vorsorge
- ETF-Sparplan im Wertpapierdepot – flexibel, kostengünstig, langfristig.
- Betriebliche Altersvorsorge – oft mit Arbeitgeberzuschuss.
- Riester-Rente – für bestimmte Berufsgruppen weiterhin sinnvoll.
- Basisrente (Rürup) – vor allem für Selbstständige interessant.
- Wohneigentum – kann Mietkosten im Alter reduzieren.
Wie viel sparen?
Als grobe Orientierung: Zwischen 30 und 40 Jahren reichen 10–15 Prozent des Nettoeinkommens. Wer erst mit 45 startet, sollte 20 Prozent und mehr einplanen. Zinseszinsrechner der Verbraucherzentralen helfen bei individuellen Modellrechnungen.
Nachgelagerte Besteuerung
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus Rürup-Verträgen sind im Alter voll steuerpflichtig. Wer diesen Effekt frühzeitig einplant, vermeidet Enttäuschungen bei der ersten Rentenauszahlung.
„Zeit ist beim Vermögensaufbau der wichtigste Verbündete. Wer mit 30 beginnt, muss weniger sparen als jemand, der mit 45 startet – bei gleichem Endkapital.“
Regelmäßige Überprüfung
Prüfen Sie Ihre Altersvorsorgeplanung mindestens alle drei Jahre – und bei größeren Lebensereignissen (Familienzuwachs, Jobwechsel, Erbschaft) sofort.



